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Wichtiger Hinweis: (01.10.2015)
Die Software wird nicht mehr weiterentwickelt.

 

Wichtiger Hinweis: (29.12.2014)
Unter Excel2013® ergibt sich ein "Laufzeitfehler 438",
wenn die bearbeitete Datei im *.xlsx Format abgespeichert wird.
Deshalb die Datei stets als *.xls speichern.
Menu: "Datei - Speichern unter - Dateityp: Microsoft Excel Arbeitsmappe (*.xls)".

 

EÜR mit Excel

Die hier angebotene Software beschreibt einen alternativen Weg, der leicht mit Bordmitteln zu realisieren ist. Wer auf die vielfach überladenen Spezialprogramme verzichten und dennoch den Überblick in seiner Buchhaltung behalten will, benötigt nur Microsofts Excel und ein durchschnittliches Verständnis in dessen Bedienung. Die dem Projekt zu Grunde liegende Mustervorlage 'EÜR 20xx.xlt' samt Hilfedatei 'EÜR-Buchhaltung.chm' beziehen Sie hier:
EUR-Buchhaltung.zip (rechte Maustaste - Ziel speichern unter...)

Neueste Version:

Stand: 01.10.2015
Die Software wird nicht mehr weiterentwickelt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Softwareanforderungen:

  • Getestet nur mit MS Excel 2002 unter Windows XP
  • Gemäß Nutzerfeedback aber auch unter Win98, Me, NT3-4, Win2000, Vista, Win7, Win8 lauffähig.
  • Nicht lauffähig unter MAC OS und Linux!

Installation:

  • Öffnen Sie die zip-Datei mit einem geeigneten Entzipper (WinZip, FilZip, o.ä.)
  • Kopieren Sie die Hilfedatei "EÜR-Buchhaltung.chm" in das Verzeichnis "C:\WINDOWS\help"
  • Öffnen Sie die Hilfedatei "EÜR-Buchhaltung.chm" und lesen Sie zunächst bitte das Kapitel Einstieg
  • Öffnen Sie die Excel-Vorlagedatei "EÜR 20xx.xlt" - Doppelklick.
  • Über das "Menü - Hilfe" erhalten Sie weitere Hinweise.

Guten Erfolg mit EÜR-Buchhaltung!

Hinweis: (Nur für Versionen kleiner 2.0)

Sollte es beim Aufruf der Buchungsmaske zu einer Fehlermeldung "Kompilationsfehler im verborgenen Modul" o.ä. kommen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Bei MS Excel ist standardmäßig der Zugriff auf "Microsoft Windows Common Controls 2 - 6.0" nicht aktiviert. In dieser Windows-eigenen Vorlage befindet sich der Datum-Zeit-Picker (DTPicker), der in der Buchungsmaske (für EÜR Versionen unter 2.) verwendet wird.
Um den Zugriff auf den DTPicker zu ermöglichen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Öffnen Sie mit 'Alt-F11' den Visual Basic Editor.
  • Wählen Sie im Projektexplorer 'EÜR20xx' durch Doppelklick aus.
  • Das Passwort ist 'eür' (ohne '').
  • Aktivieren Sie im Menü unter "Extras/Verweise" das AktiveXModul "Microsoft Windows Common Controls 2 - 6.0".
  • Falls das Modul standardmäßig nicht angezeigt wird, wählen Sie mit "Durchsuchen" den Dateityp "ActiveX-Steuerelement (*.ocx)" und anschließend die Datei "C:\windows\system32\mscomct2.ocx" aus und aktivieren diese.
  • Schließen Sie die geöffnete Datei und starten Sie diese neu.

Falls die Datei 'C:\windows\system32\mscomct2.ocx' auf ihrem System nicht vorhanden ist, können Sie diese bei Microsoft herunterladen:
http://activex.microsoft.com/controls/vb6/mscomct2.cab
(rechte Maustaste - Ziel speichern unter...)

Referenzen:

Link zu EP ELEKTRO PRAKTIKER
Fachzeitschrift für Handwerk und Industrie
Heft: Dezember 2007 (12.07)


Link zu Wikipedia Wikipedia
Die freie Enzyklopädie

Link zu Winload Winload
Die Download Adresse

Bilder:

Menü

Erfassung

EÜR

Lizenzvertrag:

Die nachfolgenden Bedingungen, nachstehend "EULA" (End User License Agreement) genannt, sind für die Benutzungslizenz zwischen Ihnen und dem Autor von EÜR 20xx.xlt maßgeblich.

Mit der Benutzung von EÜR 20xx.xlt erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.

Die Bedingungen gelten für die vorliegende Software: "EÜR 20xx.xlt", nachgeladene Daten, Hilfen, Bildschirmmasken oder mitgelieferte elektronische Handbücher.

Wenn Sie EÜR 20xx.xlt installieren, kopieren oder anderweitig nutzen, erklären Sie sich mit dem vorliegenden EULA einverstanden. Sind Sie nicht einverstanden, dürfen Sie das Software- Produkt nicht installieren oder anderweitig benutzen.

  1. Lizenzbedingungen:
    * Weitergabe der Software:
    Sie dürfen das Programm im Rahmen privater Nutzung frei kopieren und verwenden.
    * Keine Verwendung einzelner Dateien:
    Es ist Ihnen nicht gestattet, einzelne Dateien aus dem Paket für eine Verwendung in anderen Produkten oder Umgebungen zu entfernen bzw. zu isolieren.
    * Keine Weiterveräußerung:
    Es ist Ihnen untersagt, das Software-Produkt zu verkaufen, zu verleasen oder anderweitig entgeltlich weiterzugeben. Es ist ebenfalls nicht gestattet, beim Verkauf anderer Gegenstände/Software dieses Software-Produkt kostenlos beizulegen. Der Autor behält sich eine straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung vor.
    * Support-Service:
    Der Autor garantiert Ihnen für das Programm EÜR 20xx.xlt keinen Support. Sofern Nachrichten, Rückmeldungen oder Materialien von Ihnen an den Autor gesandt werden, steht es dem Autor frei, diese zu beantworten bzw. zurückzusenden.

  2. Urheberrechte:
    * Software und Begleitmaterial:
    Soweit nicht ausdrücklich durch dieses EULA überlassen, verbleiben alle Rechte am Software-Produkt und den gedruckten Begleitmaterialien beim Autor des Programms. Das Software-Produkt und die Begleitmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
    * WWW-Verlinkung
    Das Landgericht Hamburg hat mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat, wenn man sich nicht ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seite distanziert. EÜR 20xx.xlt bietet auch Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle in EÜR 20xx.xlt verwendeten Links gilt:
    - Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten.
    - Der Autor überwacht keine Links auf Korrektheit und Beständigkeit.
    - Es gelten die Copyrightbedingungen auf der verlinkten Seite.
    - Der Autor distanziert sich von den auf den verlinkten Seiten dargestellten Inhalten und macht sich die Inhalte nicht zu Eigen.

  3. Datenschutz:
    Der Autor garantiert, dass keine personenbezogen Daten erhoben, ermittelt oder weitergegeben werden.

  4. Gewährleistung und Haftungsbegrenzungen:
    DIESE SOFTWARE UND DIE DAZUGEHÖRIGEN DATEIEN WERDEN "WIE VORLIEGEND" ANGEBOTEN. ES WIRD KEINERLEI GARANTIE ÜBERNOMMEN. Da diese Software in unterschiedlicher Hard- und Softwareumgebung zum Einsatz kommt, WIRD KEINERLEI GARANTIE FÜR DIE GEBRAUCHSFÄHIGKEIT ABGEGEBEN.
    Erfahrene Benutzer neuer Software testen dieses Programm zunächst an Probedaten, bevor Sie sich vollends darauf verlassen. Der Benutzer übernimmt das volle Risiko bei Benutzung der Software.
    DER AUTOR ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIEN UND KEINE VERANTWORTUNG FÜR DATENVERLUSTE, ENTGANGENE GEWINNE ODER SONSTIGE SCHÄDEN, DIE IHNEN BEIM GEBRAUCH DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNTEN.
    SIE BENUTZEN DAS PROGRAMM AUF EIGENE GEFAHR!

    Der Autor HAFTET ebenfalls NICHT für leichte Fahrlässigkeit.

  5. Schlussvereinbarung:
    Die Installation und der Gebrauch von EÜR 20xx.xlt bedeuten ein Akzeptieren der Lizenzbestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Friedberg (Hessen).

Rockenberg, 01.11.2006
Karl M. Weckler

EÜR

Die formlose Einnahme-Überschuss- Rechnung der Freiberufler und Selbständigen ist seit dem Rechnungsjahr 2005 nur noch Makulatur.
Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4, 3 EStG durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben ermitteln, haben für Wirtschaftsjahre, die nach 2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Anlage EÜR) beizufügen. Der Finanzbeamte verlangt also die Gewinnermittlung in definierter Form nach dem Muster des BMF-Schreibens vom 10. Februar 2005.
BMF-Schreiben
Diesem Verlangen sind viele Steuerprogramme gefolgt und haben ihre Einnahme- Überschuss- Rechnung entsprechend angepasst. Den Mehrwert lassen sich die Programmhersteller aber i.d.R. zusätzlich bezahlen.
Vielfach wurde die Einnahme- Ausgaben- Ermittlung samt Umsatzsteuer Voranmeldung aus den Steuersparern herausgelöst und in spezielle 'Kauf-mann' bzw. 'Selbständigen' Pakete integriert. Diesen Schritt muss der Steuerpflichtige nun mit barer Münze zahlen, denn 'Spezial' Programme sind eben auch zu 'Spezial' Preisen einzukaufen. Hinzu kommt die jährliche Aktualisierung des jeweils an das Kalenderjahr angepassten Programmupdates.